Worum es bei ISPM 15 geht
ISPM 15 regelt pflanzengesundheitliche Anforderungen an Holzverpackungen im internationalen Handel. Betroffen sind beispielsweise Paletten aus Massivholz. Behandlung und Kennzeichnung sind von der technischen Auslegung der Palette zu unterscheiden.
Frankreich, Deutschland und weiterer Export
Für den Verkehr innerhalb der EU besteht grundsätzlich keine allgemeine ISPM-15-Pflicht. Es gibt jedoch pflanzengesundheitliche Ausnahmen, insbesondere für bestimmte Herkünfte. Bei einem späteren Export in ein Nicht-EU-Land sind die Anforderungen des Ziellandes zu prüfen.
Das Julius Kühn-Institut informiert zu Holzverpackungsmaterial und den geltenden Regeln. Prüfen Sie die aktuellen Vorgaben für Ihre konkrete Transportkette.
Wärmebehandlung bei Ecopalette
Ecopalette beschreibt eine Wärmebehandlung nach NIMP 15 am Standort Firminy. NIMP 15 ist die französische Bezeichnung für ISPM 15. Bitte vereinbaren Sie die erforderliche Behandlung und Kennzeichnung für Ihre bestellte Ausführung ausdrücklich im Angebot.
Was die Kennzeichnung nicht aussagt
Eine ISPM-15-Kennzeichnung ist keine Angabe zur Tragfähigkeit, kein Nachweis der Eignung für Regallagerung und keine Garantie für eine bestimmte Holzfeuchte. Falls Ihr Prozess zusätzliche Anforderungen hat, etwa an Feuchte oder Oberflächen, müssen diese gesondert vereinbart werden.
Diese Angaben gehören in Ihre Anfrage
- Lieferland und gegebenenfalls späteres Exportland
- Geplante Transportkette und Anforderungen des Empfängers
- Gewünschte Behandlung und Kennzeichnung
- Zusätzliche Vorgaben an Material oder Feuchte
